Algemeine Mietbedingungen

Breezand Vakanties
Duinhotel
Breezand Vakanties

Breezand Vakanties - Algemeine Mietbedinungen

  1. Nach Erhalt der Bestätigung der gemachten Buchung zahlt der Mieter dem Vermieter innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben. Diese Anzahlung ist eine Vorschusszahlung auf den Mietpreis und wird daher bei der Abrechnung von dem vereinbarten Mietpreis abgezogen. Der Restbetrag des Mietpreises wird innerhalb von vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts bezahlt.
  2. Zwischen Ihnen und Breezand Vakanties ist ein definitiver Vertrag zustande gekommen, sobald Sie Ihre Anzahlung gemacht haben.
  3. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in einem guten Zustand an den Mieter zu übergeben.
  4. Der Mieter wird das Mietobjekt nicht weder an Dritte weitervermieten oder zur Nutzung überlassen, noch wird er darin mit mehr Personen übernachten als in dem Vertrag vereinbart.
  5. Der Mieter wird das Mietobjekt ordnungsgemäß nutzen und ordentlich und sauber bewohnen, wobei er sich verpflichtet, alle Schäden, die durch diese Nutzung oder Nachlässigkeit seinerseits an dem Mietobjekt oder der Einrichtung und dem Hausrat entstehen, unmittelbar zu vergüten. Dies gilt ebenfalls im Fall von vermissten Teilen des Mietobjekts, der Einrichtung oder des Hausrats. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit dem sich darin befindenden Inventar nach Ablauf des Mietzeitraums wieder sauber zu übergeben.
  6. Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Vermieters mitgebracht werden. Für Haustiere ist der dafür vereinbarte Tarif zu zahlen.
  7. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen und darf darin insbesondere keinerlei beruflichen oder betrieblichen Aktivitäten ausüben. Es ist nicht erlaubt, bei dem Mietobjekt zu zelten oder ein anderes Campingmittel aufzustellen für die Beachhouses und Gruppehäuser.
  8. Es ist nicht erlaubt, ohne Bettwäsche und Kissenbezüge auf den Betten zu schlafen. Um das Inventar aufrechtzuerhalten ist die Vermietung von Bettwäsche und Handtüchern, die mindestens der Anzahl der anwesenden Personen entspricht, über das Vermietungsbüro obligatorisch für die Beachhouses, Gruppehäuser und Zandbankvilla's.
  9. Es ist dem Mieter verboten, durch Musik oder anderweitig Lärmbelästigung bei anderen Bewohnern des Mietobjekts oder des Ferienparks zu verursachen.
  10. Das zur Verfügung stellen des Mietobjekts erfolgt durch die Übergabe der Hausschlüssel seitens des Vermieters an den Mieter.
  11. Der Vermieter haftet nicht für:
    a. Diebstahl oder Beschädigungen des Eigentums des Mieters.
    b. Den Ausfall, für Defekte oder die Außerbetriebstellung von technischen Geräten oder einem eventuell vorhandenen Internetanschluss in dem Mietobjekt.
    c. Gebrechen oder Unannehmlichkeiten, die außerhalb der Verantwortlichkeit des Vermieters von Dritten verursacht werden.
    Für diese eventuellen Unannehmlichkeiten kann der Mieter keine Rückerstattung des Mietpreises fordern.
  12. Jeder Mieter hat bei der Restzahlung des Mietpreises auch eine Kaution in Höhe von € 100,00 (oder € 250,00 bei den Gruppenhäusern und Zandbankvillas) pro Mietobjekt zu zahlen, welche er innen 14 Tagen nach Abfahrt nach Abzug eventueller offen stehender Posten zurückerhält. Im Fall eines von dem Mieter verursachten Schadens wie in Artikel 5 umschrieben, behält der Vermieter sich das Recht vor, die von dem Mieter gezahlte Kaution einzubehalten, bis der tatsächliche Betrag des Schadens bekannt ist.
  13. Wenn der Eigentümer der Ferienunterkunft sich dem zustande gekommenen Vertrag entziehen sollte, dann ist das Vermietungsbüro berechtigt, dem Mieter ersatzweise ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen. Dies nach Ermessen des Vermietungsbüros. Der Mieter kann das Vermietungsbüro in diesem Fall nicht haftbar machen.
  14. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten als entbunden zu betrachten, wenn:
    a. Die Kaution nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt ist.
    b. Zu Beginn des Mietzeitraums nicht der gesamte Mietpreis bezahlt worden ist.
    c. Der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt.
    Ungeachtet der Verpflichtung des Mieters den gesamten Mietpreis zu zahlen, ist es dem Vermieter in einem der unter a, b und c dieses Artikels genannten Fälle erlaubt, zu versuchen das Mietobjekt in der Zeit, in der es nicht mehr von dem Mieter genutzt wird, an andere weiter zu vermieten, um weiteren Schaden zu begrenzen.
  15. Bei Annullierung oder vorzeitigem Verlassen des Mietobjekts erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. Wenn Sie das wünschen, können Sie unsere Annullierungsversicherung abschließen. Die Kosten für eine solche Versicherung betragen 5% des Mietpreises. Die Annullierungsversicherung bietet Ihnen im Fall der Annullierung mit gültigem Grund und offizieller Bestätigung dieses Grunds die folgende Deckung:
    a. Im Todesfall, bei ernsthaften Erkrankungen oder ernsthaften Unfallverletzungen des Versicherten, dessen Familienangehörigen ersten und zweiten Grades sowie der Hausgenossen des Versicherten.
    b. Bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
    Die Annullierungsversicherung zahlt vom Tag des Abschlusses der Versicherung (Empfangsdatum der Anzahlung) bis zu 14 Tagen vor der Anreise 100% des bis dahin gezahlten Mietpreises aus. Bei Meldung nach diesem Datum wird 80% des bis dahin bezahlten Mietpreises ausgezahlt. Bei Meldung nach der Ankunft gibt es keine Deckung mehr über den bereits abgelaufenen Zeitraum. Im Fall der vorzeitigen Abreise wird 80% des Mietpreises für die verbleibenden vollen Tage des Mietzeitraums ausgezahlt.
Duinhotel

Allgemeine Mietbedingungen Duinhotel Breezand

  1. Nach Erhalt der Bestätigung der gemachten Buchung zahlt der Mieter dem Vermieter innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben. Diese Anzahlung ist eine Vorschusszahlung auf den Mietpreis und wird daher bei der Abrechnung von dem vereinbarten Mietpreis abgezogen. Der Restbetrag des Mietpreises wird innerhalb von vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts bezahlt.
  2. Zwischen Ihnen und Breezand Vakanties ist ein definitiver Vertrag zustande gekommen, sobald Sie Ihre Anzahlung gemacht haben.
  3. Bis 14 Tagen vor Ankunft ist es möglich zu stornieren. Sie empfangen Ihre Zahlung minus € 100,00 Stornierungskosten zurück.
  4. Bei einem No-Show (wenn Sie trotz Reservierung nicht erscheinen) oder einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen werden 100% des Übernachtungstarifs in Rechnung gestellt.
  5. Der Vermieter verpflichtet sich, das Hotelzimmer zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in einem guten Zustand an den Mieter zu übergeben.
  6. Der Mieter wird das Hotelzimmer nicht weder an Dritte weitervermieten oder zur Nutzung überlassen, noch wird er darin mit mehr Personen übernachten als in dem Vertrag vereinbart.
  7. Der Mieter wird das Hotelzimmer ordnungsgemäß nutzen und ordentlich und sauber bewohnen, wobei er sich verpflichtet, alle Schäden, die durch diese Nutzung oder Nachlässigkeit seinerseits an dem Hotelzimmer oder der Einrichtung und dem Hausrat entstehen, unmittelbar zu vergüten. Dies gilt ebenfalls im Fall von vermissten Teilen des Mietobjekts, der Einrichtung oder des Hausrats. Der Mieter verpflichtet sich, das Hotelzimmer mit dem sich darin befindenden Inventar nach Ablauf des Mietzeitraums wieder sauber zu übergeben.
  8. Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Vermieters mitgebracht werden und nur in Hotelzimmer wo ein Haustier erlaubt ist.
  9. Der Mieter darf das Hotelzimmer ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen und darf darin insbesondere keinerlei beruflichen oder betrieblichen Aktivitäten ausüben.
  10. Es ist dem Mieter verboten, durch Musik oder anderweitig Lärmbelästigung bei anderen Bewohnern des Hotel.
  11. Das zur Verfügung stellen des Hotelzimmer erfolgt durch die Übergabe der Hotelkey seitens des Vermieters an den Mieter.
  12. Der Vermieter haftet nicht für:
    1. Diebstahl oder Beschädigungen des Eigentums des Mieters.
    2. Den Ausfall, für Defekte oder die Außerbetriebstellung von technischen Geräten oder einem eventuell vorhandenen Internetanschluss in dem Mietobjekt.
    3. Gebrechen oder Unannehmlichkeiten, die außerhalb der Verantwortlichkeit des Vermieters von Dritten verursacht werden.
      Für diese eventuellen Unannehmlichkeiten kann der Mieter keine Rückerstattung des Mietpreises fordern.
  13. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten als entbunden zu betrachten, wenn:
    1. Zu Anfang des Mietzeitraums nicht der gesamte Mietpreis bezahlt worden ist.
    2. Der Mieter das Hotelzimmer vorzeitig verlässt.
      Ungeachtet der Verpflichtung des Mieters den gesamten Mietpreis zu zahlen, ist es dem Vermieter in einem der unter a und b, dieses Artikels genannten Fälle erlaubt, zu versuchen das Mietobjekt in der Zeit, in der es nicht mehr von dem Mieter genutzt wird, an andere weiter zu vermieten, um weiteren Schaden zu begrenzen.